Events während COVID-19 - Sicherheit mit dem Veranstalterschutzschirm
Da die derzeitige Planung von Veranstaltungen immer noch mit einem erheblichen Risiko verbunden ist – im Hinblick auf die Infektionszahlen und der damit verbundenen Einschränkungen – wurde in Österreich der sogenannte „Schutzschirm für Veranstaltungen“ entwickelt.
Dieser Schutzschirm soll die Branche stärken und den EventplanerInnen Mut zusprechen Ihre diversen Events wie z.B. Kongresse, Messen, Kultur- oder Sportveranstaltungen zu organisieren. Dies wiederum stärkt die damit verbundenen Branchen wie z.B. Caterer, Technik- oder Eventausstatter. Als Anreiz wird ein finanzieller Ausgleich zugesprochen, sofern die COVID-19 Krise Auswirkungen auf das geplante Event hat.
Bereits Anfang 2021 haben wir uns intensiv mit dem Veranstalterschutzschild auseinandergesetzt, weshalb wir den Entschluss gefasst haben, Sie in diesem Anliegen zu bestärken und diesen Beitrag als Übersicht anbieten. Wer darf denn überhaupt den Veranstalterschutzschirm beantrage und welche Veranstaltungen werden vom Staat ggf. finanziert? Diese Fragen klären wir im folgenden Text.
Seit über 20 Jahren sind Events unsere Leidenschaft, beim Anblick der Absagen und des Branchenstillstands blutet uns das Herz. Wir wünschen uns wieder eine lange Vorschau an Veranstaltungen und eine lebhafte Eventszene. Wir wollen Ihnen mit diesem Beitrag Mut zusprechen, die Sache wieder in die Hand zu nehmen und die Organisation von Ihren Events nicht mehr nach hinten zu verschieben bzw. auf Eis zu legen.
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Wer oder was ist der Veranstalterschutzschirm?
Der von der Österreichischen Regierung beschlossene Veranstalter Schutzschirm in der Höhe von 300 Millionen Euro hat das Ziel, die Planung und Durchführung von jeglicher Eventarten in Österreich trotz der weltweiten COVID-19 Pandemie zu ermöglichen. Der Staat bietet damit eine Absicherung für VeranstaltungsplanerInnen. Durch diesen Schutzschirm wird die weitere Wertschöpfungskette (wie z.B. Caterer oder Eventausstatter) gestärkt und zusätzlich unterstützt.
Im Detail geht es um den finanziellen Nachteil, der durch die COVID-19 bedingten Absagen oder Einschränkungen von Veranstaltungen entsteht bzw. entstanden ist.
Um diesen bereits erwähnten Veranstaltungseinschränkungen bzw. -absagen entgegen zu wirken, wurde dieser Anreiz zur Planung von Events während der Gesundheitskrise geschaffen, um die Auswirkungen der Krise abzufedern.
Wer darf denn überhaupt den Schutzschirm beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in keinem Insolvenzverfahren anhängig sind, die vor dem 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten steckten sowie Unternehmen dessen Ein- und Ausgaben der Veranstaltung über einen eigenen Buchungskreis und/oder ein Septokonto geführt werden.
Als Veranstaltung gelten z.B. Kongresse, Messen, Gelegenheitsmärkte, kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen und Business-to-Business sowie Business-to-Cunsumer Veranstaltungen.
Grundsätzlich gilt, gefördert werden jene, die das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung tragen. Unabhängig von Rechtsform, Größe und Sitz.
Nicht antragsfähig sind:
- Bund, Länder und Gemeinden
- Unternehmen, die von Statistik Austria als „staatliche Einheit“ mit der Kennung S.13 geführt werden, ausgenommen sind jene Unternehmen (bzw. Unternehmensteile) die im Wettbewerb mit anderen am Markt tätigen Unternehmen stehen
- Unternehmen, die den Bereichen Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Kohleindustrie, Schiffbau, Stahlindustrie, Kunstfaserindustrie zuzurechnen sind
- Kredit- und Finanzinstitute
- FörderungswerberInnen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind
Welche Kosten werden gefördert?
Bis zu 90% der Stornokosten können bei einem bestätigten Antrag gefördert werden. Darunter fallen alle Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette. Sprich alle Stornokosten von z.B. Technik oder Caterer. Außerdem werden die eigenen Personalkosten gefördert, welche für die Planung und Durchführung der Veranstaltung angefallen sind.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Die Antragsstellung funktioniert direkt über den Log-in im Kundenportal der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank.
Achtung, es gibt bestimmte Fristen, die bei der Antragsstellung eingehalten werden müssen: Die Frist gilt seit dem 18. Jänner bis Oktober 2021 (Schutzschirm ll) bzw. Dezember 2021 (Schutzschirm l)
Der förderbare Veranstaltungstermin muss zwischen 01.03.2021 und 31.12.2022 liegen.
KONTAKT
Österreichische Hotel- und Tourismusbank
Tel.: +43 (0)1 / 515 30 – 0
Email: schutzschirm@oeht.at
Web: www.oeht.at/produkte/schutzschirm-fuer-veranstaltungen/